First mover.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Quartalsmitteilungen gibt es viele Fragezeichen. Die „First mover“ werden 2016 richtungsweisend.

Eine Frage wird in der IR-Szene aktuell intensiv diskutiert: Welche Folgen haben die neuen Regelungen zur Quartalsberichterstattung für die Zwischenberichte im Jahr 2016? Die Beratungsfirma cometis hat Investor Relations Verantwortliche von Unternehmen im Prime und General Standard kürzlich zu ihren Plänen befragt. Zwar werden die gesetzlichen Neuerungen von den Befragten überwiegend positiv gesehen, unmittelbare Veränderungen in ihren Quartalsberichten ab 2016 plant vorerst allerdings nur ein knappes Drittel (30%). Der Großteil (43%) hat sich bislang noch nicht entschieden, während 18% der befragten IR-Manager „weiterhin berichten wie bisher“. Auch wir hören aktuell, insbesondere von vielen DAX-30-Unternehmen, dass zumindest für das kommende Quartal noch keine Änderungen geplant sind.

Eine zentrale Rolle dürfte generell die Frage der genauen inhaltlichen Ausgestaltung künftiger Quartalsmitteilungen spielen. Die Deutsche Börse hat diesbezüglich bereits allgemeine Mindestanforderungen veröffentlicht, die Unternehmen in der Ausgestaltung allerdings relativ große Spielräume lassen. So ist beispielsweise bei der „Erläuterung der wesentlichen Ereignisse und Geschäfte etc. sowie Beschreibung der Finanzlage und des Geschäftsergebnisses“ eine „beschreibende Darstellung“ völlig ausreichend. „Anders als beim Quartalsfinanzbericht muss die Quartalsmitteilung kein Zahlenwerk enthalten, insbesondere weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung“, heißt es in den inhaltlichen Vorgaben.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und KIRCHHOFF haben vor einigen Tagen eigene Empfehlungen zum Mindestumfang einer Quartalsmitteilung veröffentlicht. Sie plädieren im Kern für einen Erhalt von Zwischenabschlusstabellen und Segmentinformationen, während sich die Kommentierung von Zahlen auf das Wesentliche beschränken bzw. auf vorherige Berichte Bezug nehmen könne. „Hält sich ein Unternehmen strikt an den Mindeststandard laut Börsenordnung, kann sich weder ein Privatanleger noch ein institutioneller Investor anhand der Quartalsmitteilung ein fundiertes Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Finanzlage des Unternehmens machen“, so die Autoren. Auch die von cometis befragten IR-Manager sprachen sich überwiegend dafür aus, zumindest wesentliche Unternehmenskennzahlen quartalsweise zu veröffentlichen (88%), wobei nur rund 64% der Befragten einen vollständigen Zwischenabschluss für sinnvoll erachteten.

Beispiel für einen Online-Quartalsbericht

Screen: Beispiel für einen Online-Quartalsbericht (HHLA Online-Zwischenbericht)

Wie so häufig wird es bei der Neuerfindung des Quartalsberichts im Jahr 2016 sehr stark auf die ersten Publikationen der „First mover“ ankommen. Wir sehen die Zukunft der Quartalsmitteilung dabei perspektivisch ganz klar im Netz. Wir denken, dass sich Online-Berichte als kleine Microsites oder in Form einer „Summary page“ hervorragend eignen, um Stakeholder schnell, kostengünstig und mediengerecht über die Entwicklungen in einem Quartal zu informieren. Online-Berichte können zudem helfen, die Komplexität von Quartalsmitteilungen zu reduzieren: um Redundanzen zu vermeiden kann man beispielsweise einfach auf unveränderte Inhalte vorheriger Berichte verlinken.

Mehr dazu lesen Sie in unserem lab: Digitale Zukunft der Quartalsberichterstattung.

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